Geschlechtliche Vielfalt

Änderung der Geschlechtsangabe und des Vornamens für Studierende an der Universität Konstanz

Die Universität Konstanz bekennt sich in ihrem Leitbild und im Diversity-Kodex zur Vielfalt ihrer Mitglieder und deren Förderung und steht für eine diskriminierungsfreie Organisations-, Wissenschafts- und Lehrkultur. Um Bildungs- und Chancengerechtigkeit der Angehörigen aller Geschlechter zu erhöhen und außerdem den gesetzlichen Vorgaben um die Änderung des Personenstandsgesetzes (§ 22, Abs. 3) in 2018 nachzukommen, sind im elektronischen Erfassungssystem sowie in allen internen Dokumenten der Universität vier Kategorien der Geschlechtseinträge möglich: weiblich, männlich, divers und ohne Angabe.

Im Zusammenhang damit soll auch vor der amtlichen Änderung des Personenstands von trans*, intersexuellen und abinären Personen in allen internen Dokumenten der Universität die Geschlechtsangabe sowie der Vorname und ggf. eine oder keine Anrede auf Antrag geändert werden dürfen. Alle Zuständigen sind an das Amtsgeheimnis gebunden. Interessierte Studierende können wie folgt vorgehen:

Situation 1:

Der Antrag auf Änderung des Vornamens und/oder der Geschlechtsangabe wurde beim zuständigen Gericht bereits gestellt (für Konstanz Infos unten):

  • Setzen Sie sich bitte zunächst mit dem Studierenden-Service-Zentrum (SSZ), Bereich Studienangelegenheiten, bzgl. Ihres Anliegens in Verbindung (Kontaktformular)
    > Auswahl „Formalitäten im Studium“
  • Bringen Sie bitte zum Beratungsgespräch die Kopie des beim Gericht gestellten Antrags auf Personenstandsänderung mit.
  • Das SSZ trägt die Änderung/en des Vornamens- und/oder der Geschlechtsangabe nur innZEuS ein. Ein neuer Studierendenausweis (UniCard) wird für den gewählten Namen ausgestellt (Hinweis: Es ist ggf. ratsam, vor den Änderungen in ZEuS dort ein anderes Foto für die UniCard hochzuladen, falls ein entsprechendes Bild von Ihnen gewünscht wird). Die alte UniCard ist beim SSZ abzugeben.
  • Die Änderung/en des Vornamens- und/oder der Geschlechtsangabe sowie die gewählte bzw. keine Anrede müssen im zentralen elektronischen Erfassungssystem zusätzlich über das Kommunikations-, Informations- und Medienzentrum (KIM) vorgenommen werden, damit Ihre Daten auch in ILIAS (ilias-support@uni-konstanz.de), SOGo (support@uni-konstanz.de) etc. angepasst werden können. Bitte beachten Sie Folgendes: Der Login in ZEuS wird erst am Tag darauf möglich sein.
  • Kontaktieren Sie bitte den ILIAS-Support (ilias-support@uni-konstanz.de), um Ihre Kurse auf den neuen „Schreibtisch“ übertragen zu lassen. Der Login für das universitätsinterne WLAN ist mit dem geänderten Namen erneut erforderlich. Ähnliches gilt für die erneute Registrierung mit der neuen UniCard an einem der Canon-Kopierer.
  • Wichtig: Bitte reichen Sie nach Abschluss des TSG-Verfahrens eine Kopie des Gerichtsbeschlusses über die Vornamens- und Personenstandsänderung im SSZ ein.

Situation 2:

Der Antrag auf Änderung des Vornamens und/oder der Geschlechtsangabe wurde beim zuständigen Gericht noch nicht gestellt:

  • Durch Vorzeigen des Ergänzungsausweises der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti e.V) ist es möglich, dass der/die neu gewählte/n Vorname/n vom SSZ als weitere/r Vorname/n im System hinterlegt wird/werden.
  • Die E-Mail-Adresse sowie der/die für andere angezeigte/n Vorname/n können Sie wie folgt selbst ändern: Besuchen Sie die Internetseite des Kommunikations-, Informations- und Medienzentrums (KIM, https://www.kim.uni.kn/services/konten-und-passwoerter/uniaccount). Nach dem Login können Sie im Reiter „Meine persönlichen Daten“ beim Feld „Angezeigter Name“ den Wunschvornamen eingeben und den alten Vornamen entfernen.
  • Nach der Änderung der E-Mail-Adresse ändert sich Ihr angezeigter Name überall im Mail-System, so dass die ILIAS-Kurse ggf. zunächst nicht angezeigt werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall den ILIAS-Support (ilias-support@uni-konstanz.de). Der Login für das universitätsinterne WLAN ist mit dem geänderten Namen erneut erforderlich.
  • Bitte beachten Sie, dass bei dieser Variante auf Anwesenheitslisten, in ZEuS und auf dem Studierendenausweis der Geburtsname und die alte Anrede bestehen bleibt mit dem Nachteil eines ungewollten Outings. Daher ist die Situation 1 derzeit empfehlenswerter, d.h. beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Personenstands- und/oder Vornamensänderung zu stellen, um mit der Kopie des Antrags die personenbezogenen Daten an der Universität  direkt und final ändern lassen zu können.

Antrag auf amtliche Vornamens- und Personenstandsänderung in der Stadt Konstanz

  • Beim dafür zuständigen Amtsgericht Konstanz (die entsprechende Abteilung befindet sich in der Rheingasse 20) erhalten Sie das Antragsformular, können es direkt dort oder auch in Ruhe zu Hause ausfüllen und in dieser Abteilung abgeben. Als Anlagen für den Antrag sind folgende Nachweise notwendig: Kopie der Geburtsurkunde, Meldebescheinigung bei der Stadt Konstanz, Kopie des Personalausweises und ggf. zusätzlich der Ergänzungsausweis des dgti e.V..
  • Beim Einreichen des Antrags bekommen Sie eine Bestätigung über den Eingang. Bitte fragen Sie die sachbearbeitende Person gleich nach einer von ihr unterschriebenen Kopie davon. Diese benötigen Sie für die Änderung der Daten bzw. zur Vorlage an der Universität Konstanz.